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Marketing für Rechtsanwälte im Pferderecht

Als Rechtsanwalt/anwältin mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt im Pferderecht können Sie von der Attraktivität und zunehmenden Popularität des Pferderechtszentrums profitieren.

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Versicherungsschutz des Tierhalters

In einem Urteil vom 25. April 2007 hat der BGH, AZ: IV ZR 85/05, Fragen des Versicherungsschutzes eines Tierhalters geklärt. 

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Die am häufigsten gestellten Fragen!
1) Warum kann es nicht ausreichen, einen Kaufvertrag im Pferderecht im Netz herunterzuladen? PDF Drucken E-Mail

Vorsicht vor Musterkaufverträgen im Pferderecht!
Musterverträge für den Pferdekauf werden zum Teil kostenlos in Pferdefachzeitschriften oder im Internet als Download angeboten. Derartige Musterverträge bieten keine Rechtssicherheit. Fast jeder Pferdekauf ist anders. Ein Mustervertrag kann nicht jeder Situation Rechnung tragen. Daher sind die meisten angebotenen Musterverträge schädlich; sie enthalten unwirksame und unpassende Regelungen, erfordern Rechtskenntnisse beim Ausfüllen des Formulars und sind oft lückenhaft und veraltet.

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2) Was beinhaltet die Mitgliedschaft im Pferderechtszentrum? PDF Drucken E-Mail
Das Pferderechtszentrum macht Sie zum Rechtsexperten im Pferderecht!
Es ist unser Ziel Sie in die Lage zu versetzen jede rechtliche Situation im Pferderecht zu verstehen und so weit wie möglich zu meistern.
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3) Was bedeutet Pferderecht? PDF Drucken E-Mail
Zum Pferderecht zählt man sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Pferdezucht, Pferdesport sowie Pferdebesitz, Erwerb oder Nutzung.
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4) Wo ist das Pferderechtszentrum? PDF Drucken E-Mail
Das Pferderechtszentrum hat seinen Sitz in Mönchengladbach. Die Hausanschrift lautet: „Pferderechtszentrum“, Mozartstraße 7, 41061 Mönchengladbach.
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5) Muss ich einen schriftlichen Kaufvertrag beim Unterstellen des Pferdes abschließen? PDF Drucken E-Mail

Für den Pferdeeinstell- oder Pensionsvertrag gibt es kein gesetzliches Schriftformerfordernis. Das heißt: Auch eine mündlich oder konkludent geschlossene Vereinbarung ist ein Vertrag!
Beiden Seiten ist aber dringend der Abschluss eines schriftlichen Vertrages zu empfehlen!

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6) Ist meine Reitbeteiligung versichert? PDF Drucken E-Mail

Reitbeteiligungen sind in der Regel nicht automatisch mitversichert. Üblicherweise decken Tierhalterhaftpflichtversicherungen nur das sogenannte Fremdreiterrisiko ab. Danach ist nur derjenige mitversichert, der ausnahmsweise und einmalig das Pferd für einen Ausritt nutzt. Die Reitbeteiligung, die regelmäßig mit dem Pferd umgeht, muss hingegen gesondert versichert werden, wenn die Police nicht ausdrücklich dieses Risiko mit umfasst. In jedem Fall ist es sinnvoll der Versicherung mitzuteilen, dass man sich das Reitvergnügen mit einem anderen teilt, um auf Nummer sicher zu gehen. Eventuell ist es dann sogar möglich den Abschluss einer weiteren Versicherung zu vermeiden, wenn der Versicherer die Reitbeteiligung akzeptiert.

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7) Wann haftet der Tierarzt bei der Ankaufuntersuchung? PDF Drucken E-Mail

Für Fehler bei der Kaufuntersuchung haftet der Tierarzt zunächst mal seinem Auftraggeber, mit dem ja auch die vertragliche Beziehung besteht, aus der sich die Pflicht des Tierarztes zur fehlerfreien Durchführung der Kaufuntersuchung ergibt.

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8) Seit wann gibt es Pferderecht? PDF Drucken E-Mail

Pferderecht gibt es schon so lange wie es Pferde und Menschen gibt. In antiken Schriften finden sich beispielsweise Berichte über die Kaufbesichtigung eines Pferdes durch Alexander den Großen.

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9) Ich verkaufe ein Pferd ins Ausland. Welchen Vertrag brauche ich? PDF Drucken E-Mail

Bei einem Vertrag mit Auslandsberührung ist der Regelungsbedarf noch mal größer wie schon bei einem Inlandsgeschäft. Das Recht welchen Landes soll auf den Vertrag Anwendung finden? Welches Gericht oder Schiedsgericht soll im Streitfall zuständig sein? In welcher Sprache soll eine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden?

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10) Mein Pferd läuft mit anderen Pferden auf der Wiese und verletzt sich. Wer haftet? PDF Drucken E-Mail

Es haftet der Halter des Pferdes, durch dessen Verhalten ein anderes Pferd verletzt wurde. Auch kann eine Haftung des Reitstallbesitzer begründet sein, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten beim Herausstellen oder Zusammenführung der Pferde verletzt hat.

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11) Muss ich mein Pferd versichern? PDF Drucken E-Mail

Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Pferdehalter gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese wird von auf den Pferdesport spezialisierten Versicherungsagenturen mittlerweile sehr günstig angeboten.
Genau abzuwägen ist der Abschluss einer teureren Pferde-Lebensversicherung, Kranken- oder OP-Versicherung.

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12) Gibt es einen Fachanwalt für Pferde? PDF Drucken E-Mail

Einen offiziellen Fachanwaltstitel gibt es für das Pferderecht (noch) nicht. Es gibt aber Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten im Pferderecht.

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13) Was macht das Pferderechtszentrum? PDF Drucken E-Mail

Das Pferderechtszentrum macht Sie zum Rechtsexperten im Pferderecht!
Es ist unser Ziel Sie in die Lage zu versetzen jede rechtliche Situation im Pferderecht selbst zu meistern durch:

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14) Bekomme ich als Mitglied im Pferderechtszentrum eine kostenlose Beratung? PDF Drucken E-Mail

Sollte trotz des umfassenden Informationsangebots und –materials, welches das Pferderechtszentrum seinen Mitgliedern, zur Verfügung stellt, Bedarf für eine individuelle Rechtsberatung verbleiben, so kann eine solche durch das Pferderechtszentrum nicht erfolgen. Dies verbietet zum einen das Rechtsberatungsgesetz, zum anderen könnte diese Leistung zu dem niedrigen Jahresbeitrag von 58,00 EUR nicht zusätzlich angeboten werden.

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15) Was bedeutet Beweislastumkehr? PDF Drucken E-Mail
Recht haben und Recht bekommen sind erfahrungsgemäß verschiedene Sachen. Vor Gericht ist letztlich entscheidend, dass man seine Darstellung der Abläufe beweisen kann. Vielfach stehen sich dabei Aussagen verschiedener Zeugen oder Sachverständiger gegenüber ohne dass eine eindeutige Klärung vorgenommen werden kann. Auch in diesen Fällen muss der Richter aber eine Entscheidung treffen. Dies ist dann von der sogenannten Beweislast abhängig.
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