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BGH enscheidet über Kissing-Spines |
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In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichthof über die Bedeutung von Kissing-Spines auf Röntgenbildern (Klasse II-III) ohne klinische Befunde entschieden.
Die Entscheidung selbst ist noch nicht veröffentlicht, doch ist einer Pressemitteilung zu entnehmen, dass das Gericht davon ausgeht, dass ein röntgenologischer Befund ohne klinische Erscheinungen nicht automatisch einen Sachmangel darstellt. Sobald die Entscheidung veröffentlicht ist wird sich das Pferderechtszentrum ausführlich mit ihr auseinandersetzen. |