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Versicherungsschutz des Tierhalters |
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In einem Urteil vom 25. April 2007 hat der BGH, AZ: IV ZR 85/05, Fragen des Versicherungsschutzes eines Tierhalters geklärt.
Es war zu klären, ob eine Bestimmung nach der die Versicherung nicht für Schäden aus dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung eintreten muss nur Ansprüche aus § 833 BGB - hier ist die eigentliche Tierhalterhaftung geregelt - betrifft oder umfassend auch mögliche Ansprüche aus anderen Gesichtspunkten nicht versichert sind. Der BGH hat entschieden, dass der beschriebene Ausschluss alle möglichen Ansprüche betrifft, so dass der Halter keinen Ersatz erhielt und die Schäden selbst ausgleichen muss. Eine ausführliche Darstellung des komplizierten und für jeden Pferdefreund relevanten Falles wird kurzfristig im Mitgliederbereich eingestellt werden. |